Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof Augst
Wie die Gemeinde Augst mitteilt, werden im April 2022 diverse Grabstätten von Urnen- und Erdbestattungen geräumt.

Die Benutzungsdauer der Grabstätten auf dem Friedhof Augst ist begrenzt. Gemäss Bestattungs- und Friedhofreglement beträgt für einfach belegte Grabstätten die Grabesruhe 20 Jahre. Für Urnen, die in bereits belegten Grabstätten vor Ablauf der ordentlichen Grabesruhe beigesetzt wurden, gilt demnach eine verkürzte Ruhezeit.
Es besteht kein Anspruch darauf, die Urnen nach Ablauf der ordentlichen Grabesruhe respektive verkürzten Ruhezeit auf einem neuen Grabfeld beizusetzen. Der Gemeinderat hat die Räumung der nächsten Gräber für April 2022 vorgesehen. Die Kontaktpersonen werden nach Möglichkeit persönlich angeschrieben und über die Grabaufhebung orientiert.
Grabschmuck kann spätestens bis Ende März 2022 entfernt werden
Betroffen sind die Erdgräber mit Beerdigungsjahren von 1987 bis 1999 mit den Grabnummern 1 bis 25 sowie die Urnenerdgräber mit Beerdigungsjahren 1991 bis 2001 mit den Grabnummern 29 bis 58. Die Gemeinde bittet die Angehörigen, das Grab bis spätestens Ende März 2022 abzuräumen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde über das verbliebene Grabmal und die Pflanzen entschädigungslos verfügen. Bei allfälligen Fragen erteilt die Gemeindeverwaltung Augst Auskunft.