Frenkendorf

Für den Unterlauf der Birs bei Frenkendorf bestehen Verbote

Nau.ch Lokal
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Pratteln,

Wie die Gemeinde Frenkendorf am 21. Juli 2023 erklärt, besteht ab sofort ein Verbot, am Unterlauf der Birs zu Baden, zu Fischen oder das Gebiet zu betreten.

Blick auf Frenkendorf mit Kirche und Industriegebiet vom Bienenberg aus gesehen.
Blick auf Frenkendorf mit Kirche und Industriegebiet vom Bienenberg aus gesehen. - Nau.ch / Werner Rolli

Um den Stress für die Fische zu minimieren und einem Fischsterben vorzubeugen, hat das Amt für Wald beider Basel in enger Abstimmung mit den Behörden von Basel-Stadt am Unterlauf der Birs ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier verfügt.

Ebenso verboten ist das Fischen in diesen Bereichen.

Der tiefe Wasserstand in Bächen und Flüssen führt in Verbindung mit den steigenden Wassertemperaturen im Rhein zu einer Fischmigration in dem kühlen und sauerstoffhaltigen Unterlauf der Birs.

Wo vorhanden ziehen sie sich in die wenigen, noch verbliebenen tieferen Stellen zurück.

Trotz möglicher Gewitter keine Entspannung

Die hohe Fischkonzentration führt bei den vom Aussterben bedrohten Nasen, Äschen und Junglachsen zu einem Dichtestress.

Mit einer Entspannung der Situation ist in den nächsten Tagen trotz der vorhergesagten Gewitter nicht zu rechnen.

Um das Überleben gefährdeter Fische zu ermöglichen, beschliesst die Fischereibehörde des Kantons Basel- Landschaft daher, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen in Basel-Stadt und mit der Einwohnergemeinde Birsfelden, ein sofortiges Betretungsverbot der Birs an den signalisierten Stellen zwischen der Birsmündung und der Redingbrücke.

Verbot gilt für die signalisierten Bereiche

Das Betretungsverbot gilt für Menschen und Hunde.

Ausdrücklich erlaubt bleibt das Baden und Fischen im Rhein sowie ausserhalb der definierten und signalisierten Birsabschnitte.

Zum Schutz der bedrohten Fischarten gilt für den Abschnitt der Birs zwischen der Birsmündung in den Rhein und der Redingbrücke.

Ab Freitag, 21. Juli 2023, 12 Uhr, tritt ein Fischerei- sowie ein Bade- und Betretungsverbot in Kraft. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere und bis auf Widerruf.

Auch Wasserfahrzeuge sind nicht erlaubt

Es umfasst ebenfalls das Befahren, beispielsweise mit Booten, Standup-Paddels oder Schlauchbooten.

Zum Schutz der bedrohten Fischarten gilt zudem für den Abschnitt der Birs zwischen der Brücke beim Restaurant Crazy Horse bis zum Kraftwerk Neue Welt (inkl. Wehrkolk), sowie zwischen der Trambrücke in der Hofmatt und der Heiligholzbrücke in Münchenstein ab Freitag, 21. Juli 2023, 12 Uhr ein Fischerei- sowie ein Bade- und Betretungsverbot.

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