Füllinsdorf: Nachtparkgebühren auf öffentlichem Grund
Wie die Gemeinde Füllinsdorf mitteilt, wird auch in 2022 für nächtliches Dauerparken auf Strassen und Parkplätzen eine Gebühr von 40 Franken pro Monat erhoben.

In Füllinsdorf werden für Fahrzeuge, die regelmässig über Nacht auf öffentlichen Strassen oder öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden, Nachtparkgebühren erhoben.
Neuzüger in die Gemeinde werden darauf aufmerksam gemacht, dass das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund gebührenpflichtig ist. Wer keinen eigenen Parkplatz besitzt, hat eine Gebühr von 40 Franken pro Monat zu entrichten. Die Gebühr wird quartalsweise erhoben.
Neuanmeldungen, Abmeldungen sowie Halterwechsel und Kontrollschildmutationen sind der Gemeindepolizei zu melden.