Die geänderte PVO in Russikon wurde an der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2021 zurückgewiesen. Eine Überarbeitung muss bis Ende November 2021 erfolgen.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
Ad

Die aktuelle Polizeiverordnung PVO der Gemeinde Russikon ist seit 2017 in Kraft. Aufgrund von Ände­rungen in übergeordneten Regelungen des Bun­des und des Kantons sollte diese den neusten Anforderungen angepasst werden. Nachdem die PVO an der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2021 zurückgewiesen wurde, erfolgte eine Überarbeitung auf Basis der Erkennt­nisse unserer Nachbargemeinde Pfäffikon.

Die PVO wird bereits am 29. November 2021 er­neut der Gemeindeversammlung vorgelegt. Der Gemeinderat legt einen Revisionsentwurf dieser PVO vor und führt vom 21. Juli bis 31. August 2021 eine öffentliche Vernehmlassung durch. Auf­grund der gegebenen Fristen ist die Vernehmlas­sungsdauer kurz und fiel leider grösstenteils in die Zeit der Schulferien.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung liegen noch bis Ende August 2021 im Gemeindehaus auf oder können unter der Gemeinde Website heruntergeladen werden.

Ad
Ad