Totalrevision der Polizeiverordnung in Hittnau
Wie die Gemeinde Hittnau informiert, wird an der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2022 über die Totalrevision der Polizeiverordnung abgestimmt.

Vom 6. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022 ist eine zweite öffentliche Vernehmlassung zur Totalrevision der Polizeiverordnung durchgeführt worden. Trotz der relativ kurzen Frist, welche teils auf die Feiertage fiel, gingen einige Rückmeldungen ein.
Der Entwurf der neuen Polizeiverordnung ist an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2021 der Bevölkerung zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Aufgrund der grossen Anzahl an Änderungsanträgen hat der Gemeinderat das Geschäft zurückgezogen.
Änderungsanträge
Der Bevölkerung wurde nochmals die Möglichkeit geboten, in einer zweiten Vernehmlassung, welche vom 6. Dezember 2021 bis am 9. Januar 2022 andauerte, der Gemeinde Änderungsanträge mitzuteilen.
An der Vernehmlassung haben diverse Privatpersonen teilgenommen. Grundsätzlich wird der Entwurf in keiner der Stellungnahmen abgelehnt; verschiedentlich werden jedoch Änderungsanträge gestellt. Die Änderungsanträge wurden juristisch geprüft. Aufgrund dieser Prüfung hat der Gemeinderat zu den Änderungsanträgen Stellung genommen.
Nächste Schritte
Über die Totalrevision der Polizeiverordnung wird an der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2022 abgestimmt.