Wie die Gemeinde Russikon schreibt, führte die 2015 veröffentlichte Kulturerbe-Auslegeordnung zu regionaler Vorbildwirkung und Schulintegration des Kulturerbes.
Blick auf die reformierte Kirche in Russikon im Bezirk Pfäffikon des Kantons Zürich.
Blick auf die reformierte Kirche in Russikon im Bezirk Pfäffikon des Kantons Zürich. - Nau.ch / Simone Imhof
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In Russikon entstand nach einem Gemeindebesuch durch die damalige regionale Arbeitsgruppe «Zürioberland Kulturerbe» eine erste, noch lückenhafte Kulturerbe-Auslegeordnung, die der ehemalige Gemeindeschreiber Kurt Gubler wesentlich ergänzte.

Der Gemeinderat nahm diese Auslegeordnung im August 2015 zustimmend zur Kenntnis und gab sie zur Veröffentlichung frei.

Gleichzeitig wurde die Schule Russikon eingeladen, der Vermittlung des Kulturerbes und der Ortsgeschichte einen festen Platz einzuräumen.

Medien und Schule rücken Kulturerbe ins Rampenlicht

Der Beschluss, der erste seiner Art in der Region, blieb nicht ohne Wirkung.

Die regionalen Medien begannen über das Kulturerbe zu berichten und die Schule führte Dorfrundränge für Mittelstufenklassen ein.

Weitere Gemeinden im Zürioberland folgten dem Beispiel. Die Gemeinde Russikon kann heute von dieser erfreulichen Entwicklung profitieren.

Vorlage der Kultur-Auslegeordnung zu Beginn jeder Amtsperiode

Es liegt eine ausgereifte Kultur-Auslegeordnung vor sowie ein Vorschlag, wie diese bewirtschaftet werden könnte.

Der Gemeinderat hat im November 2023 die überarbeitetet Kultur-Auslegeordnung abgenommen.

In Zusammenarbeit mit den einschlägigen Organisationen und Gewährsleuten soll die Kultur-Auslegeordnung periodisch aktualisiert und jeweils auf Anfang einer Amtsperiode dem Gemeinderat zur Abnahme vorgelegt werden.

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