In Seegräben findet die Erneuerungswahl des Notars statt
Wie die Gemeinde Seegräben mitteilt, wurde der Termin für die Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf den 27. März 2022 festgesetzt.

Der Stadtrat Wetzikon als wahlleitende Behörde des Notariatskreises Wetzikon hat mit Beschluss vom 3. November 2021 den Termin für die Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf den 27. März 2022 festgesetzt. Sofern die Voraussetzungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) gegeben sind, kann die Erneuerungswahl jedoch nach dem Verfahren der stillen Wahl durchgeführt werden.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Mittwoch, 22. Dezember 2021, dem Stadtrat Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, einzureichen.
Als Notar ist nur wählbar, wer im Besitze eines Fähigkeitszeugnisses des Obergerichts des Kantons Zürich ist und im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat. Der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Mindestens 15 Stimmberechtigte des Notariatskreises
Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Das entsprechende Wahlfähigkeitszeugnis ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Namen der vorgeschlagenen Personen werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Die Rekursschrift
Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr geändert werden. Wenn innert der gesetzten Frist nicht mehr als ein gültiger Wahlvorschlag eingeht, erklärt der Stadtrat den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt sind.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtverwaltung Wetzikon, Präsidiales und Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, erhältlich. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert fünf Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Bahnhofstrasse 25A, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.