Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten an der nächsten Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2021 eine erneute Teilrevision der Behördenentschädigungen.
Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung (Symbolbild).
Ad

Die Entschädigungsverordnung wurde letztmals an der Gemeindeversammlung im Juni 2016 geändert. Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten an der nächsten Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2021 eine erneute Teilrevision der Behördenentschädigungen. Anlass zur Überarbeitung gibt die neue Behördenorganisation, welche mit einer Reduktion von sieben auf fünf Behördenmitglieder die Stellung und die Aufgaben der Gemeindebehörde neu definiert.

Hittnau als Gemeinde entwickelt sich stark. Damit sind alle Ebenen gefordert: das Volk, der Gemeinderat und alle weiteren Behörden. Die politischen Behörden sind dazu verpflichtet, die den Anforderungen entsprechenden Aufgaben zu definieren und die finanziellen Mittel dafür zu sprechen. Das Milizsystem bei einer Behördentätigkeit setzt voraus, dass sich qualifizierte Personen in ausreichender Zahl für ein Amt zur Verfügung stellen. Die neue Behörden- und Verwaltungsstrukturen ermöglichen den Behörden, ihre Handlungen stärker auf die strategisch-politische Ebene zu verlagern. Dies macht die Aufgaben vielschichtiger, anspruchsvoller und attraktiver. Bei der Ausgestaltung dieses Behördenamtes sind auch klare Verhältnisse in finanzieller Hinsicht notwendig, die dem Amt und den Aufwendungen gerecht werden.

Der Gemeinderat sieht sich in der Verantwortung, die Entschädigung für die Behörden heute angemessen zu regeln – gerade weil die Anforderungen hoch sind und weiterhin zunehmen werden. Der Gemeinderat will an der Gemeindeversammlung diesem Umstand Rechnung tragen. Der Gemeinderat nimmt damit seine Verantwortung wahr, dafür zu sorgen, dass die Gemeinde Hittnau auch in Zukunft über Organisationen verfügt, welche den hohen Ansprüchen gerecht werden.

Ad
Ad