Wie die Gemeinde Fehraltorf sagt, wird sicher einmal pro Legislaturperiode das Finanzvermögen der Grundstücke, Grundeigentumsanteile und Gebäude neu bewertet.
Die Kempttalstrasse in Fehraltorf (ZH).
Die Kempttalstrasse in Fehraltorf (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss dem Gemeindegesetz werden Grundstücke, Grundeigentumsanteile und Gebäude des Finanzvermögens in einer Legislaturperiode mindestens einmal neu bewertet.

Die Neubewertung ist notwendig, weil die Bewertungsbestimmungen keine laufende Anpassung der Bilanzwerte sämtlicher Liegenschaften des Finanzvermögens an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse vorsehen.

Diese systematische Neubewertung hat stetig und in regelmässigen Zeitabständen zu erfolgen.

Die Wertänderungen werden in der Erfolgsrechnung verbucht. Die Liegenschaften des Finanzvermögens werden zu Verkehrswerten bewertet.

Letzte Neubewertung erfolgte im Januar 2019

Die letzte Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen fand per 1. Januar 2019 statt. Die nächste systematische Neubewertung erfolgte damit auf den 1. Januar 2023.

Der bisherige Bilanzwert betrug 14'403'780,50 Franken. In den letzten Jahren haben sich die Liegenschaftspreise erhöht. Der neue Bilanzwert beträgt 16'703'080,50 Franken, was einer Erhöhung von 2'299'300 Franken entspricht.

Die Steigerung der Immobilienpreise in der attraktiven Gemeinde Fehraltorf schlägt sich damit auch erfreulich in der Buchhaltung der Gemeinde nieder, wenn auch nur als Buchwert.

Erst bei einem Verkauf von Liegenschaften im Finanzvermögen könnten Schulden zurückgezahlt werden.

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