Ersatzwahl für die Gesellschaftskommission in Fehraltorf
Wie die Gemeinde Fehraltorf mitteilt, soll am 18. Juni 2023 die Ersatzwahl für ein Mitglied der Gesellschaftskommission stattfinden.

Mit Beschluss vom 29. Dezember 2022 hat der Bezirksrat Pfäffikon Dana Jeker auf ihr Gesuch hin spätestens per 30. Juni 2023 aus der Gesellschaftskommission entlassen.
Der Gemeinderat hat diesbezüglich eine Ersatzwahl beschlossen.
Die Durchführung der Wahl erfolgt nach der Gemeindeordnung und den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte.
Ersatzwahl für Juni 2023 geplant
Sofern die Voraussetzungen für eine Stille Wahl nicht erfüllt sind beziehungsweise eine Urnenwahl erforderlich ist, findet der erste Wahlgang am Sonntag, 18. Juni 2023, statt (eventueller zweiter Wahlgang am Sonntag, 22. Oktober 2023).
Wahlvorschläge sind spätestens bis Mittwoch, 1. März 2023, dem Gemeinderat Fehraltorf einzureichen.
Die Unterzeichnung eines Wahlvorschlages hat eigenhändig mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse zu erfolgen.
Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse zu bezeichnen.
Eine stille Wahl ist möglich
Das Formular Wahlvorschlag kann bei der Gemeindeverwaltung, Gemeinderatssekretariat, bezogen werden und ist ebenfalls auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet.
Liegt nach Ablauf dieser Frist für die zu besetzende Stelle nur ein Wahlvorschlag vor, und werden innert der zweiten Frist keine neuen Vorschläge eingereicht, wird der Vorgeschlagene durch den Gemeinderat als gewählt erklärt.