Wie die Gemeinde Trimbach mitteilt, gilt ab 7. Dezember 2023 ein Fahrverbot für Lastwagen auf der Marenstrasse ausserhalb der Bauzone.
Die Gemeindeverwaltung von Trimbach. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte 1244 unter dem Namen Trinbach.
Die Gemeindeverwaltung von Trimbach. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte 1244 unter dem Namen Trinbach. - Nau.ch / Werner Rolli
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Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Trimbach beschloss aufgrund des Strassenzustandes für die Marenstrasse ausserhalb der Bauzone für den Waldabschnitt Richtung Winznau, Lostorf und Mahren, am 28. November 2023 ein Verbot für Lastwagen als nachträgliche Bewilligung der bestehenden Signalisation.

Der Situationsplan liegt dem Gemeinderatsbeschluss zur Information bei und kann während der Beschwerdefrist während der Schalterstunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung Trimbach eingesehen werden.

Beschwerde kann eingereicht werden

Gegen diesen Beschluss kann innert zehn Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, in Solothurn Beschwerde eingereicht werden.

Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.

Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmenein Kostenvorschuss von 500 Franken zu hinterlegen.

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