Wie die Gemeinde Trimbach informiert, sorgt die Beschilderung im Dellenpark bei Hundebesitzern für Verwirrung. Eine einheitliche Lösung wird gesucht.
Die Gemeindeverwaltung von Trimbach. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte 1244 unter dem Namen Trinbach.
Die Gemeindeverwaltung von Trimbach. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte 1244 unter dem Namen Trinbach. - Nau.ch / Werner Rolli
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Im Dellenpark steht im oberen wie auch im unteren Teil ein richterliches Verbot für Hunde, datiert mit September 2004, für die Grundstücke 142, 1641 und 1667.

Gleich daneben beziehungsweise sogar an derselben Stange angebracht ist die neuere Regeltafel vom Gemeinderat, datiert mit November 2018.

Da wird auf die Pflicht hingewiesen, den Hundekot aufzunehmen. Dies hat für Verwirrungen gesorgt.

Einheitliche Lösung sinnvoll

Der Gemeinderat hat entschieden, eine einheitliche Lösung über alle Park- respektive Spielplatzanlagen der Gemeinde Trimbach zu suchen.

Diese Thematik wird nun in der Werk- und Umweltschutzkommission (WUK) behandelt.

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