Stadtrat bricht Sanierungsprojekt Kirchgasse ab
Nach einer langjährigen Geschichte bricht der Stadtrat das laufende Entwicklungsprojekt der beiden Liegenschaften an der Kirchgasse 8 und 10 ab.

Wie die Stadt Olten ausführt, befürwortete das Parlament mit dem Grundsatzentscheid vom September 2020 und unter Berücksichtigung des Raumprogramms die Entwicklung des Kunstmuseums an der Kirchgasse 8.
Der Stadtrat führte daraufhin einen Architekturwettbewerb durch, dessen Siegerprojekt als Grundlage für die weiteren Arbeiten dienen sollte.
Im September 2022 lehnte das Oltner Stimmvolk den erforderlichen Verpflichtungskredit von 2.5 Millionen Franken für die Projektierung des erneuerten Kunstmuseums an der Kirchgasse 10 und die Entwicklung der Liegenschaft Kirchgasse 8 als Wohn- und Geschäftshaus ab.
Das Referendumskomitee argumentierte damals insbesondere mit zu hohen Kosten und mit ungenügenden Frequenzen zur Belebung der Innenstadt.
Stadtrat überarbeitet Projekt, Parlament weist zurück
Nach der Ablehnung lud der Stadtrat zu einem runden Tisch, an dem unter anderem Vertreter des Referendums- und Pro-Komitees, aber auch die Parlamentsfraktionen, das Gewerbe Olten und kulturelle Akteure teilnahmen.
In der Folge präsentierte der Stadtrat im Januar 2024 ein überarbeitetes Projekt, welches das Parlament jedoch zurückwies.
Moniert wurde unter anderem, dass zu viele Fragen offen seien; diese bezogen sich unter anderem auf das räumliche und finanzielle Volumen, Möglichkeiten zur Frequenzerhöhung durch innovative Ansätze oder zum neuen Konzept mit dem Haus der Fotografie.
Spezialkommission sollte Weg zu umsetzbarer Lösung ebnen
Zur Schärfung des gemeinsamen Verständnisses und zur Klärung der offenen Fragen formierte das Parlament im März 2024 eine Spezialkommission, welche den Weg für eine politisch umsetzbare Lösung ebnen sollte.
Die Spezialkommission tagte in mehreren Sitzungen und formulierte dabei gegenüber dem Stadtrat Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Vorhabens.
Diese umfassten unter anderem die Verkleinerung des baulichen und finanziellen Volumens, die Entwicklung einer neuen Vision und Visualisierungen sowie die Fortführung von Gesprächen mit dem Haus der Fotografie und Mäzenen.
Zudem war man sich einig, dass die Liegenschaften stark sanierungsbedürftig sind und dass das Kunstmuseum für den ordentlichen und effizienten Betrieb ein Depot vor Ort benötigt.
Bedürfnisse von Nutzern und Vorgaben nicht kompatibel
In Berücksichtigung dieser Vorgaben legte der Stadtrat dem Parlament im März 2025 eine Leistungsvereinbarung zur Unterstützung des Hauses der Fotografie vor. Damit sollte die Nutzung der Liegenschaft an der Kirchgasse 10 vor der weiteren Konkretisierung des Projekts festgelegt werden.
Das Parlament stimmte der Vorlage und damit jährlich wiederkehrenden Kosten von 390'000 Franken zu. Damit war klar, dass das Haus der Fotografie ins Projekt einbezogen wird. Gleichzeitig war die Institution gefordert, ihre Anforderungen an die Liegenschaft darzulegen, sodass die Architekten auf dieser Grundlage weiterarbeiten konnten.
Im Rahmen dieser Arbeiten zeigte sich, dass die Bedürfnisse der beiden Nutzer mit den Vorgaben aus der Politik nicht kompatibel waren.
Stadtrat zieht Konsequenzen
Einerseits war die Stadt darauf bedacht, die Kosten und Volumen in einem möglichst schlanken Rahmen zu halten, um dem Vorhaben die nötige politische Unterstützung zu sichern, nachdem es nicht zuletzt finanzielle Überlegungen waren, welche in den beiden ersten Anläufen zum Scheitern beitrugen.
Andererseits stellten die beiden Institutionen Ansprüche an die Ausgestaltung der Liegenschaften, welche dem Betrieb und ihren Visionen entsprachen.
Insgesamt liessen sich die Bedürfnisse und Anforderungen aus Politik einerseits und Kunstmuseum sowie Haus der Fotografie andererseits nicht vereinbaren. Folglich hat sich der Stadtrat entschieden, das Projekt abzubrechen, bevor weitere Kosten entstehen.
Legislaturstrategie soll neue Vision aufzeigen
Für die beiden Institutionen bedeutet dies vorläufig, dass der bisherige Betrieb in gewohnter Weise weitergeführt wird.
Gleichzeitig wird geprüft, welche Sanierungen unter Abwägung von Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sinnvoll sind. Die vom Parlament unter Vorbehalt der Genehmigung des Baukredits Kirchgasse 8 und 10 genehmigte Leistungsvereinbarung mit dem Haus der Fotografie ist somit gegenstandslos.
Der Stadtrat bedauert das Scheitern des Entwicklungsprojektes und wird im Rahmen der Legislaturstrategie 2025 bis 2029 eine neue Vision für die beiden nach wie vor sanierungsbedürftigen Liegenschaften formulieren.