Parkierung im Bornfeld und Kleinholz wird gebührenpflichtig
Olten passt ab Januar 2026 die Parkierungstarife an und führt im Bornfeld und Kleinholz Gebühren ein. Für Gewerbebetriebe steht eine Industrieparkkarte bereit.

Nach Beschluss von Stadtrat und Parlament erfolgt im Januar 2026 die Umstellung auf die neuen Parkierungstarife, teilt die Stadt Olten mit. Bisher nicht bewirtschaftete Parkplätze im Bornfeld und Kleinholz werden neu gebührenpflichtig.
Parallel dazu erfolgt die Einführung der Industrieparkkarte für ansässiges Gewerbe. Mit Beschluss vom 21. Mai 2025 hat das Parlament einer Teilrevision der Gebührenordnung zugestimmt.
In der Folge hat der Stadtrat die Gebührenverordnung angepasst. Die Bewirtschaftung der Parkuhren im Bornfeld/Kleinholz beginnt ab dem 5. Januar 2026. Die Tarifanpassung aller anderen Parkuhren ist bis Ende Januar abgeschlossen.
Neu gelten folgende Tarife
Für Schützenmatt, Rötzmatt, Bornfeld und Kleinholz: maximal 10 Stunden Parkierungszeit bei einem Tarif von einen Franken pro Stunde; ab vier Stunden werden zwei Franken pro Stunde verrechnet.
Bahnhof und Postplatz: maximal 30 Minuten Parkierungszeit bei einem Tarif von einem Franken pro halbe Stunde. Restliche Gebiete: maximal zwei Stunden Parkierungszeit bei einem Tarif von zwei Franken pro Stunde.
Aufgrund der Parkplatzbewirtschaftung im Bornfeld und Kleinholz zeichnet sich insbesondere ein Engpass für das ansässige Gewerbe ab. Dieses kann ab dem 22. Dezember 2025 eine Industrieparkkarte via Onlineschalter lösen.
Industrieparkkarte für Gewerbeparkplätze
Die Industrieparkkarte gilt für die gebührenpflichtigen Parkplätze an der Sportstrasse (Kiesplatz), bei der Eishalle und bei der Stadthalle Vorplatz/Ost. Die Kosten betragen 240 Franken pro Jahr und Fahrzeug.






