Ortsplanung: Gesamtrevision ersetzt veraltete Regelwerke

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Olten,

Die Stadt Olten passt ihre Ortsplanung an neue Gesetze an. Das neue Baureglement soll Verfahren erleichtern und die qualitative Innenentwicklung fördern.

Der Blick in Richtung Olten mit dem Flugplatz Gheid im Vordergrund. In der Bildmitte die Kirche St. Martin, rechts davon das Oltner Stadthaus.
Der Blick in Richtung Olten mit dem Flugplatz Gheid im Vordergrund. In der Bildmitte die Kirche St. Martin, rechts davon das Oltner Stadthaus. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Stadt Olten mitteilt, steht sie in der Gesamtrevision der Ortsplanung. Diese umfasst insbesondere die Nutzungsplanung mit den entsprechenden Plänen und Reglementen, wie auch die Überprüfung der bestehenden Sondernutzungspläne (Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften).

Die Gesamtrevision ergibt sich aus wesentlichen Änderungen der übergeordneten Rahmenbedingungen – wie kantonaler Richtplan und revidierte Bauverordnung – seit der letzten Revision von 2008.

Die Ortsplanung der Stadt Olten wurde in mehrere Projektphasen unterteilt. Das räumliche Leitbild als erste Phase wurde vom Gemeindeparlament im Mai 2022 ohne Gegenstimmen beschlossen, die konzeptionellen Grundlagen zur Ortsplanungsrevision als Phase zwei wurden vom Stadtrat im Juni 2025 verabschiedet.

Die Erarbeitung erfolgte in laufendem Dialog mit der Echogruppe Ortsplanung, die Grundlagen zur Ortsplanung wurden vor ihrer Verabschiedung in eine separate öffentliche Mitwirkung gegeben.

Umfassende Gesamtrevision

Der vorliegende Entwurf für die neue Nutzungsplanung der Stadt Olten als dritten Phase stellt eine umfassende Gesamtrevision dar, indem bestehende Bestimmungen nicht lediglich angepasst, sondern ganzheitlich überarbeitet wurden, um die geänderten Anforderungen zu berücksichtigen und für eine klare Systematik der grundeigentümerverbindlichen Regelwerke zu sorgen.

Als Beispiel sei die Vielzahl an heute bestehenden Sondernutzungsplänen genannt: Diese entsprechen in vielen Fällen nicht mehr den gesetzlichen, normativen und sachlichen Anforderungen und sollen soweit möglich aufgehoben werden, um die qualitative Innenentwicklung zu unterstützen und die Planungssicherheit und Verfahren für Bauwillige, Behörden und Verwaltung zu erleichtern.

Umfassende Unterlagen liegen vor

Zur öffentlichen Mitwirkung und kantonalen Vorprüfung freigegeben wird nun der Entwurf für die Ortsplanungsrevision der Stadt Olten, bestehend aus den eigentümerverbindlichen Instrumenten mit Baureglement (inklusive Parkplatzbestimmungen), Zonenreglement, den Zonenplänen Nutzung und Schutz, dem Lärmempfindlichkeitsstufenplan und dem Erschliessungsplan.

Hinzu kommen verschiedene Grundlagen wie Bauinventar, Steckbriefe für Quartiererhaltungsgebiete, Naturinventar, der Naturgefahrenbericht und ein Entwurf des Masterplans Schützenmatt/Hausmatt. Das Vorhaben wird im Planungsbericht umfassend erläutert.

Öffentliche Mitwirkung startet Ende Mai

Der Stadtrat rechnet mit zahlreichen Rückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung, die im weiteren Verlauf des Prozesses vor der öffentlichen Auflage verarbeitet werden.

Die dreissigtägige Mitwirkungsfrist dauert von Freitag, 29. Mai, bis Montag, 13. Juli 2026. Zum Auftakt findet am Donnerstag, 28. Mai 2026, von 18.15 bis 20 Uhr im Stadthaus eine öffentliche Infoveranstaltung statt. Am 3., 11. und 17. Juni 2026 werden zudem jeweils von 18 bis 19.30 Uhr Sprechstunden mit Fachleuten im Stadthaus durchgeführt.

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