Wie die Gemeinde Olten mitteilt, muss der Stadtrat über den Verpflichtungskredit für die Erneuerung der Anlagen und Bauten des Krematoriums entscheiden.
Die Stadt Olten im Kanton Solothurn.
Die Stadt Olten im Kanton Solothurn. - Drone Air Media
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Die Oltner Bevölkerung sprach sich im April 2021, entgegen dem Antrag des Stadtrates und der Mehrheit des Gemeindeparlamentes, gegen eine Reglementsänderung und damit für den Weiterbetrieb des Krematoriums auf dem Friedhof Meisenhard aus.

Die Bewilligung der erforderlichen Projektierungskosten erfolgte mit dem Budget 2022.

Nach Abschluss der Planung ist nun der Beschluss über den Verpflichtungskredit für die Erneuerung der Anlagen und Bauten erforderlich, damit die bauliche Umsetzung erfolgen kann.

Stadtrat legt zwei Varianten vor

Der Kreditantrag umfasst neben der Erneuerung der Ofenlinie und dessen Infrastruktur auch die bauliche Ertüchtigung des Krematoriums und der Abdankungshalle.

Der Stadtrat legt dem Parlament an dessen Sitzung vom 20. und 21. September 2023 zwei Varianten mit und ohne Erneuerung der Ofenlinie vor und beantragt ihm, diese dem Stimmvolk in einer Variantenabstimmung zu unterbreiten.

Dabei empfiehlt er die Variante «Rückbau Ofenlinie und Instandstellung Hochbau» zur Umsetzung.

Investitionen durch Änderung des Gebührenreglements amortisieren

Die Variante «Ersatz Ofenlinie und Instandstellung Hochbau» kommt auf 8'878'100 Franken (plus/minus zehn Prozent) zu stehen.

Die Investition in die Ofenlinie von rund 3,3 Millionen Franken könnte amortisiert werden, wenn das Gebührenreglement keine Privilegien für die Bevölkerung von Olten und Starrkirch-Wil vorsieht und die Gebühren den umliegenden erneuerten Krematorien von heute 500 Franken beziehungsweise 250 pro Kremation für Einwohnende aus Olten und Starrkirch-Wil auf 600 Franken für alle (bei 1000 Kremationen) angepasst werden.

Die Investition in die Kühlinfrastruktur und Aufbahrungsräume kann je nach Gebührengestaltung nur teilweise amortisiert werden.

Aus diesem Grund wird der Stadtrat dem Parlament im Falle einer Zustimmung zur Gesamtsanierung eine entsprechende Anpassung der Gebührenordnung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

Kremationsgebühren könnten aus der Gebührenordnung gestrichen werden

Die Variante «Rückbau Ofenlinie und Instandstellung Hochbau» kostet 4'812'900 Franken (plus/minus 20 Prozent aufgrund des unterschiedlichen Planungsfortschritts).

Der Rückbau der Ofenlinie erfordert zwingend die vom Stimmvolk im April 2021 abgelehnte Anpassung des Friedhofsreglements, da diese den Betrieb eines Krematoriums grundsätzlich vorschreibt.

In der Konsequenz können gleichzeitig die Kremationsgebühren aus der Gebührenordnung gestrichen werden.

Aufgelistete Projekte in drei Prioritäten klassiert

Für die Nettoinvestitionen in der Planperiode 2024 bis 2030 hatte der Stadtrat im vergangenen Frühling eine Vorgabe von 105 Millionen Franken gemacht.

Die effektiven Eingaben für den Finanz- und Investitionsplan 2024 bis 2030 lagen dann fast 30 Millionen Franken höher.

Im Rahmen seiner Beratung über den Finanz- und Investitionsplan hat der Stadtrat deshalb an einem Workshop entschieden, die aufgelisteten Projekte neu in drei Prioritäten zu klassieren: zur Umsetzung empfohlen; zur Umsetzung als Option empfohlen; nicht prioritär, daher nicht zur Umsetzung empfohlen.

Realisierung des Vorhabens frühestens im März 2024

In der Gesamtbetrachtung hat er in der Folge entschieden, nur die Instandstellung des Gebäudes in die erste Priorität aufzunehmen und auf einen Ersatz der Ofenlinie zu verzichten.

Entsprechend empfiehlt er vor dem Hintergrund, dass ein genügendes Angebot an Krematorien in der Umgebung vorhanden ist und der weitere Betrieb der Ofenlinie eine erhebliche Mehrinvestition erfordert, die Variante «Rückbau Ofenlinie und Instandstellung Hochbau» zur Umsetzung.

Die Volksabstimmung ist am 19. November 2023 vorgesehen. Bereits im März 2024 könnte die Realisierung starten; die Inbetriebsetzung ist Ende 2024 geplant.

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