Neues Generelles Wasserversorgungsprojekt für Volketswil
Wie die Gemeinde Volketswil schreibt, hat der Gemeinderat die nötigen Kredite zur Überarbeitung des Generellen Wasserversorgungsprojekts genehmigt.

Die politischen Gemeinden sind verpflichtet, ein Generelles Wasserversorgungsprojekt (GWP) zu erstellen.
Das GWP dient als strategisches Instrument der übergeordneten Koordination der Wasserversorgung und muss periodisch aktualisiert und überarbeitet werden.
Letztmals wurde das GWP durch die Baudirektion des Kantons Zürich im Februar 2010 genehmigt.
Seit der letzten Erarbeitung des GWP sind die Anforderungen an ein GWP gestiegen.
Kredite und Arbeitsaufträge wurden bewilligt
Damit diese neuen technischen und rechtlichen Anforderungen, die bauliche Entwicklung der vergangenen Jahre und die aktualisierte Wachstumsprognose der Bevölkerung berücksichtigt werden können, ist das GWP zeitnah zu überarbeiten.
Demzufolge hat der Gemeinderat den Objektkredit von 55'000 Franken für die Überarbeitung des Generellen Wasserversorgungsprojekts (GWP) bewilligt.
Die Ingenieurarbeiten werden zum Preis von 40'710,60 Firma an die Firma Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, vergeben.