Leinenpflicht für Hunde von April bis Juli in Wisen
Wie die Gemeinde Wisen berichtet, gilt vom 1. April bis 31. Juli im Wald Leinenpflicht für Hunde.

Während den Frühlings- und Sommermonaten bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Es wird dafür gesorgt, dass weder die Mutter- noch Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch nicht unter Kontrolle des Führers oder der Führerin stehende Hunde gefährdet werden. Darum gilt in den Wäldern rund um die Gemeinde Wisen, wie auch in anderen Wäldern des Kantons Solothurn, in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht.






