Wie die Gemeinde Winznau berichtet, haben die Mitgliedsgemeinden der FUH einer Aufnahme von Winznau per 1. Januar 2022 zugestimmt.
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Verwaltung (Symbolbild) - Der Bundesrat
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Auf Ende Legislatur 2017 bis 2021 hat der amtierende Friedensrichter nach zwei Amtsperioden nicht wieder kandidiert. Leider gelang es trotz intensiver Suche nicht, einen Ersatz für das Amt zu finden.

Das Rekrutierungsproblem besteht in vielen Gemeinden, insbesondere in den kleineren. Zunehmend schliessen sich diese deshalb zu Friedensrichterkreisen zusammen.

Auch die Stadt Olten hat eine Umfrage bei umliegenden Gemeinden gemacht, ob Interesse für einen Zusammenschluss besteht. Nachdem keine eigene Lösung gefunden werden konnte, hat der Gemeinderat beschlossen, beim Friedenrichterkreis Unterer Hauenstein (FUH) ein Aufnahmegesuch einzureichen.

In diesem Friedensrichterkreis sind die Gemeinden Trimbach, Hauenstein-Ifenthal und Wisen zusammengeschlossen. Die Aufgaben des Friedensrichters betreffen in der Hauptsache Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Feuerwehr.

Dier Aufnahme von Winznau wurde zugestimmt

Da in der Regionalfeuerwehr Unterer Hauenstein die gleichen Gemeinden wie im Friedenrichterkreis zusammengeschlossen sind, macht eine Anfrage bereits aufgrund der Effizienzsteigerung Sinn.

Die Mitgliedsgemeinden der FUH haben einer Aufnahme von Winznau zugestimmt. Der unterschriftsreife Vertrag sieht eine Kostenbeteiligung vor. Die Kosten werden leicht unter einer eigenen Lösung liegen.

Der Vertrag wird der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Bis zur Inkraftsetzung per 1. Januar 2022 amtet der bisherige Friedensrichter Marcel Fischer interimistisch weiter.

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