Wie die Gemeinde in Obergösgen informiert, werden die Hundehalter gebeten, bis spätestens 30. April 2022 die Gebühr für die Hundesteuer zu überweisen.
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Die Hundesteuer 2022 inklusive Kontrollzeichengebühr beträgt unverändert 120 Franken. Der Bezug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung. Hundehalter werden gebeten, die Gebühr bis spätestens am 30. April 2022 zu überweisen.

Falls ein Anwohner neu im Besitz eines Hundes ist, kann sich dieser bei der Gemeindeverwaltung Obergösgen auf AMICUS registrieren. Die Hundehalter sind selber verantwortlich, dass folgende Ereignisse bei AMICUS gemeldet werden: Halterwechsel, das heisst Abgabe und Übernahme des Hundes, Ausfuhr des Hundes ins Ausland und Tod des Hundes.

Von der Hundesteuer befreit sind Hundehalter, welche nach dem 1. April 2022 zugezogen sind, Hunde, welche im Jahr 2022 geboren sind, Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee und Blindenführhunde (im Einsatz bei einer blinden oder sehbehinderten Person).

Weitere Informationen sind auf der Webseite der AMICUS oder der Webseite der Gemeinde Obergösgen zu finden.

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