Nach jahrelangem Streit hat das Bundesgericht einem Trimbacher Ehepaar recht gegeben, das im Garten seines Hauses einen Glaspavillon gebaut hatte.
Die Gemeindeverwaltung von Trimbach. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte 1244 unter dem Namen Trinbach.
Die Gemeindeverwaltung von Trimbach. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte 1244 unter dem Namen Trinbach. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Bürgergemeinde Trimbach SO wehrte sich als Eigentümerin der im Baurecht abgegebenen Parzelle gegen den Bau. Sie muss nun die Gerichtskosten übernehmen.

Der als Auto-Tuner bekannte Ueli Anliker und seine aus Thailand stammende Ehefrau hatten das Grundstück mit Wohnhaus 2018 von den Erben eines Vorbesitzers übernommen, wie dem am Mittwoch, 15. März 2023, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts zu entnehmen ist.

Damit ging auch der Baurechtsvertrag mit der Bürgergemeinde Trimbach an das Ehepaar über.

Anfragen der neuen Hausbesitzer für eine Aussensauna und einen Holzlager-Unterstand lehnte die Bürgergemeinde ab.

Bürgergemeinde wollte den Bau nicht hinnehmen

Als das Ehepaar im Jahr 2020 einen Glaspavillon mit Steildach baute, der in Medienberichten als «Thai-Tempel» bezeichnet wurde, wollte die Bürgergemeinde dies nicht hinnehmen.

In mehreren Zivilprozessen ging sie gegen Anlikers vor, die dabei in verschiedenen Instanzen immer wieder recht erhielten.

Das Bundesgericht sollte entscheiden

Nachdem die Bürgergemeinde beim Verwaltungsgericht keinen Erfolg hatte, focht sie den Entscheid beim Bundesgericht an.

Dieses hat nun ebenfalls für das Ehepaar entschieden und die Beschwerde der Bürgergemeinde abgewiesen.

Zu den 50'000 Franken Schiedsgerichtsgebühren muss die Bürgergemeinde als Beschwerdeführerin nun auch noch Bundesgerichtskosten von 5000 Franken übernehmen. (Urteil 5A_425/2022 vom 23. Januar 2023)

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