39-Jähriger hatte Sex mit einer Minderjährigen
Einem heute 43-jährigen Schweizer wird die Vergewaltigung eines Kindes vorgeworfen. Der Mann muss sich nun dafür verantworten.

Das Wichtigste in Kürze
- Einem heute 43-Jährigen wird eine Vergewaltigung eines Kindes vorgeworfen.
- Beweise dafür gibt es keine.
- Gefordert ist eine bedingte Gefängnisstrafe wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind.
Einem heute 43-Jährigen wird eine Vergewaltigung vorgeworfen. Beweisen lässt sich dies nicht. Die Staatsanwaltschaft fordert dennoch eine bedingte Gefängnisstrafe für den Schweizer wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind.
Was ist passiert? Der Schweizer hatte vor vier Jahren Geschlechtsverkehr mit einem damals 13-jährigen Mädchen, so berichtet die «Solothurner Zeitung».
Das Mädchen habe den Sex gewollt, sagt der Angeklagte. Sie wirft ihm Vergewaltigung vor, weshalb der Mann sich vor dem Amtsgericht Olten Gösgen zu verantworten hatte.
Der Vorfall flog Monate später auf, als das Mädchen ihrer Mutter davon erzählte. Er habe sie an besagtem Abend gegen ihren Willen festgehalten und sie ausgezogen. Ellas Mutter war mit dem besagten Mann zusammen. Dadurch kannten sich auch das Mädchen und der Angeklagte.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Mann aber eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten wegen sexueller Handlungen mit einem Kind.