Wie die Gemeinde Oensingen angibt, werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2024 bald versendet. Dieses Jahr entfällt die Kontrollzeichengebühr von 40 Franken.
Die Gemeindeverwaltung in Oensingen.
Die Gemeindeverwaltung in Oensingen. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Alle am 1. April 2024 in der Hundedatenbank Amicus registrierten Hundehalter erhalten in den nächsten Tagen (Stand vom 28. März 2024) von den Einwohnerdiensten die Rechnung für die Hundesteuer 2024.

Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund 120 Franken. Die Kontrollzeichengebühr des Kantons von 40 Franken fällt für das Jahr 2024 weg.

Hundebesitzer, welche in der ersten Aprilwoche keine Rechnung oder nicht für alle Hunde eine Rechnung erhalten, müssen sich bis spätestens 15. April 2024 per E-Mail oder telefonisch bei den Einwohnerdiensten melden.

Mahngebühr für nicht angemeldete Hunde

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip oder lesbar tätowiert gekennzeichnet sein.

Die Hundehalter müssen die Anschaffung, den Halterwechsel oder den Tod eines Hundes umgehend bei der Hundedatenbank Amicus und bei den Einwohnerdiensten Oensingen melden.

Nach dem 30. April 2024 wird für nicht angemeldete Hunde beziehungsweise nicht bezahlte Hundesteuern eine zusätzliche Mahngebühr von 50 Franken in Rechnung gestellt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenHundTodOensingen