Oensingen

Oensingen bittet um Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Nau.ch Lokal
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Thal-Gäu,

Wie die Gemeinde Oensingen informiert, müssen Bäume und Sträucher, welche auf öffentlichen Grund hinausragen, bis am 13. Oktober 2023 zurückgeschnitten werden.

Blick auf Oensingen mit den markanten Gebäuden der Alterssiedlung Roggenpark und der Industrie in der Ebene.
Blick auf Oensingen mit den markanten Gebäuden der Alterssiedlung Roggenpark und der Industrie in der Ebene. - Nau.ch / Werner Rolli

Gestützt auf § 10 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Oensingen werden die Grundeigentümer hiermit aufgefordert, alle Bäume und Sträucher, deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen, zurückzuschneiden.

Der Bereich längs der Strasse ist auf einer Höhe von 4,20 Meter längs des Trottoirs und der Fusswege auf einer Höhe von 2,50 Meter zu freizuhalten.

Überhängende Äste dürfen Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale und Strassentafeln nicht verdecken.

Der Zugang zu den Hydranten ist zu gewährleisten

Ferner ist der Zugang zu den Hydranten und deren Inbetriebnahme jederzeit zu gewährleisten.

Die Sichtverhältnisse müssen bei allen Strassen, Kreuzungen und bei allen privaten Ausfahrten den SN Normen (insb. SN 640 273) entsprechen.

Sind die vorgeschriebenen Sichtfelder nicht gewährleistet, müssen allfällige Hindernisse auf Kosten des Grundeigentümers entfernt werden.

Aufforderung im Interesse der Verkehrssicherheit

Die erforderlichen Rückschnittarbeiten müssen umgehend spätestens bis am 13. Oktober 2023 ausgeführt werden.

Nach Ablauf dieser Frist ordnet die Bauverwaltung das Zurückschneiden und Wegräumen auf Kosten der Grundeigentümer an.

Es wird gebeten, dieser Aufforderung im Interesse der Verkehrssicherheit und der Strassenbenützer nachzukommen.

Für Schäden an Personen und Fahrzeugen sowie Unfälle, die aus Nichtbeachtung der erwähnten Punkte entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.

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