Oberbipp

    Oberbipp: Informationen mit Bezug auf den Krieg in der Ukraine

    Nau.ch Lokal
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    Thal-Gäu,

    Wie die Gemeinde Oberbipp informiert, gibt es genügend Schutzräume für die Bevölkerung sowie Webseiten für ausführliche Informationen.

    Ukraine Krieg
    Zwei Frauen, die vor dem Ukraine-Krieg geflüchtet sind, am Zürcher Hauptbahnhof. - keystone

    In Oberbipp gibt es mehr Schutzraumplätze als Einwohner. Die Zuteilung der Schutzräume erfolgt durch eine Software unter Berücksichtigung der Zu- und Wegzüge und der baulichen Veränderungen im Dorf. Aus diesem Grund kann sich die Zuteilung relativ rasch ändern. Die Gemeindeverwaltung verfügt über eine aktuelle Liste und gibt besorgten Bürger Auskunft über die aktuelle Schutzraumzuteilung.

    Aktuelle Informationen zum Thema Schutzräume und Jodtabletten finden Sie beim Amt für Bevölkerungsschutz des Kantons Bern.

    Hilfe für Flüchtende

    Viele Menschen aus der Ukraine sind auf der Flucht und benötigen Hilfe. Der Kanton Bern hat für die Koordination von Hilfsangeboten folgende Webseiten eingerichtet. Die Links sind unter der Gemeindewebseite zu finden. Auch die Flüchtlingshilfe stellt Informationen bereit und koordiniert Hilfsangebote.

    Fragen zum Aufenthalt von Flüchtenden

    Für Menschen aus der Ukraine hat der Bundesrat den Schutzstatus S aktiviert. Damit gilt ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz für ein Jahr (Verlängerung möglich). Der Status S ermöglicht auch den Familiennachzug und entspricht weitgehend der EU-Lösung.

    Der vollständige Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Schule ist gewährleistet. Zudem dürfen Personen mit dem Schutzstatus S bewilligungsfrei reisen. Der Bund und die Kantone prüfen derzeit, ob Massnahmen zur Förderung des Spracherwerbs nötig sind.

    Jede schutzsuchende Person meldet sich idealerweise direkt in einem der Bundesasylzentren BAZ. Dort wird jedes Gesuch individuell geprüft. Diese Überprüfung dauert maximal ein bis drei Tage. Danach wird die Person einem Kanton zugewiesen. Und dieser entscheidet, ob er sie selbst unterbringt oder – in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH – eine Unterbringung bei Privaten organisiert.

    Damit die Gemeinde einen Überblick über die Situation in Oberbipp hat, dankt die Gemeinde allen Privatpersonen, welche Flüchtlinge bei sich aufgenommen haben, für eine Mitteilung an die Gemeindeverwaltung.

    Weitere Informationen sowie alle weiterführende Links sind auf der Webseite der Gemeinde Oberbipp zu finden.

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