Wie die Gemeinde Oensingen mitteilt, hat der Gemeinderat beschlossen, nur noch alle zwei Jahre eine Jung- und Neubürgerfeier durchzuführen.
Die Gemeindeverwaltung in Oensingen.
Die Gemeindeverwaltung in Oensingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Durchführung von Jung- und Neubürgerfeiern beziehungsweise die Abnahme des Gelöbnisses sind nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben.

Vielmehr handelt es sich um ein Ritual und gleichzeitig eine alte Tradition.

In Oensingen wurden bis vor Corona noch jährlich Jung- und Neubürgerfeiern durchgeführt. Früher erfolgte die Abnahme des Gelöbnisses an der 1. August-Feier.

Weil an diesem Datum immer mehr Jung- und Neubürger ferienhalber abwesend waren, wurde die Feier auf ein anderes Datum verlegt.

Geringe Teilnahme an der Feier

Leider nahmen in den letzten Jahren immer weniger Personen an dieser Feier teil.

Wegen Corona mussten zwei Feiern verschoben werden. Deshalb wurden zur letzten Jung- und Neubürgerfeier vom 23. September 2022 drei Jahrgänge miteinander eingeladen.

Es haben über 30 Personen am Anlass teilgenommen.

Jung- und Neubürgerfeier nur noch alle zwei Jahre

Der Gemeinderat hat nun beschlossen, nur noch alle zwei Jahre eine Jung- und Neubürgerfeier durchzuführen.

Er erhofft sich, dass dadurch mehr Personen teilnehmen und deshalb auch ein gutes Programm angeboten werden kann.

Die nächste Jung- und Neubürgerfeier findet somit 2024 statt. Alle Betroffenen werden rechtzeitig über das Datum informiert.

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