Wie die Gemeinde Kappel SO informiert, beläuft sich die Hundesteuer im Jahr 2023 auf 120 Franken pro Hund. Die Kosten werden im April 2023 in Rechnung gestellt.
Die Gemeindeverwaltung Kappel. - Kanton Solothurn
Die Gemeindeverwaltung Kappel. - Kanton Solothurn - Nau.ch / Werner Rolli
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Laut Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Vollziehungsverordnung hat der Hundehalter für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der am 1. April 2023 älter als drei Monate ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Diese beträgt inklusive kantonale Kennzeichnungskontrollgebühr 120 Franken. Die Kosten pro Hund werden jeweils im Monat April durch die Gemeindeverwaltung Kappel in Rechnung gestellt.

Die Steuern werden anhand der Hundedatenbank AMICUS erhoben. Nach dem 30. April 2023 wird für nicht bezahlte Rechnungen eine zusätzliche Mahngebühr von 50 Franken erhoben.

Pflichten der Hundehalter

Alle Hunde müssen tätowiert oder mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank «Amicus» (ehemals ANIS) registriert sein.

Falls der Hund weder gechipt noch lesbar tätowiert und registriert ist, soll dies umgehend beim Tierarzt nachgeholt werden. Ein Versäumnis zieht eine Strafanzeige sowie Busse nach sich.

Die Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes jeweils umgehend der Datenbank AMICUS und der Einwohnergemeinde Kappel gemeldet werden.

Verstösse gegen die gesetzlichen Pflichten sind strafbar.

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