Wie die Gemeinde Hägendorf mitteilt, erhalten alle Hundehalter Anfang April 2024 die Rechnung für die Hundegebühr. Änderungen in der Haltung sind zu melden.
Die Teufelsschlucht Hägendorf. - Kanton Solothurn
Die Teufelsschlucht Hägendorf. - Kanton Solothurn - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Die Gemeinde Hägendorf macht alle Hundehalter aufmerksam, dass sie gemäss Gesetz und der dazugehörigen Vollzugsverordnung über das Halten von Hunden verpflichtet sind, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2024 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten ist.

Für den Einzug der Gebühr wird Anfang April 2024 eine Rechnung an alle Hundehalter versendet.

Alle Hundehalter, welche keine Rechnung erhalten, müssen sich bis spätestens 30. April 2024 bei der Einwohnerkontrolle Hägendorf melden.

Nach dem 30. April 2024 wird für jede allfällige Mahnung eine Gebühr von 50 Franken für nicht bezahlte Hundesteuern erhoben.

Meldung in der Hundedatenbank Amicus

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank Amicus registriert sein.

Die Hundehalter sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Adressänderung, Halterwechsel, Einfuhr aus dem Ausland, Ausfuhr ins Ausland und Tod des Hundes bei Amicus gemeldet werden.

Hundesäckli können gratis auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Erweiterte Leinenpflicht für alle Hunde

Vom 1. April bis 31. Juli des Jahres gilt generelle Leinenpflicht im Wald. Die Leinenpflicht soll verhindern, dass frei laufende Hunde Wildtiere hetzen, verletzen oder töten.

Die bisher geltende Leinenpflicht im Mai und Juni wird dem Schutz vor schädlichen oder störenden Einwirkungen durch wildernde und jagende Hunde nicht gerecht, da die Setz- und Brutzeit vieler einheimischer Wildtiere über diese Periode hinaus dauert.

Hochträchtige Rehgeissen sind im April besonders gefährdet und spät gesetzte Rehkitze haben im Juli ein noch ungenügendes Fluchtverhalten und können sich vor jagenden Hunden nicht schützen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenGesetzHundTodHägendorf