Wie die Gemeinde Egerkingen mitteilt, müssen Hundehalter die Hundesteuer für 2023 bis zum 30. April 2023 beglichen haben.
Dorfkern und Katholische Kirche Egerkingen, gesehen von der Jakobsleiter. Der Bau der Jakobsleiter 1904, ein steiler Aufstieg im Vorberg, geht auf die Initiative von Lehrer J.M. Rauber zurück. Das damals auf halber Höhe errichtete Schattenhüsli hielt dem Wetter nicht lange stand. Anno 2000 wurde ein neues, solides erstellt.
Dorfkern und Katholische Kirche Egerkingen, gesehen von der Jakobsleiter. Der Bau der Jakobsleiter 1904, ein steiler Aufstieg im Vorberg, geht auf die Initiative von Lehrer J.M. Rauber zurück. Das damals auf halber Höhe errichtete Schattenhüsli hielt dem Wetter nicht lange stand. Anno 2000 wurde ein neues, solides erstellt. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Gemeinde macht alle Hundehalter darauf aufmerksam, dass sie gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet sind, in ihrer Wohnsitzgemeinde für jeden meldepflichtigen im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2023 geboren wurde, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die Einwohnergemeinde Egerkingen hat die jährliche Abgabe pro Hund auf 120 Franken festgelegt.

Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Hundesteuer von 80 Franken und der Kennzeichnungs­kontrollgebühr des Kantons von 40 Franken.

Alle Einwohner, welche im AMICUS als Hunde­halter registriert sind, erhalten eine Rechnung.

Hunde müssen in AMICUS registriert sein

Nach dem 30. April 2023 wird zusätzlich eine Mahngebühr von 50 Franken auf nicht bezahlte Hunde­steuern erhoben.

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein.

Die Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass die registrierten Daten stimmen und Ereig­nisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes umgehend in der Datenbank geändert werden.

Hundehalter, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar. Zusätzlich informiert die Gemeinde, dass vom 1. April bis 31. Juli des Jahres eine generelle Leinenpflicht im Wald gilt.

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