Einwohner in Egerkingen werden an die Hundesteuer erinnert
Wie die Gemeinde Egerkingen mitteilt, müssen Hundehalter die Hundesteuer für 2023 bis zum 30. April 2023 beglichen haben.

Die Gemeinde macht alle Hundehalter darauf aufmerksam, dass sie gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet sind, in ihrer Wohnsitzgemeinde für jeden meldepflichtigen im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2023 geboren wurde, eine jährliche Abgabe zu entrichten.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Hundesteuer von 80 Franken und der Kennzeichnungskontrollgebühr des Kantons von 40 Franken.
Alle Einwohner, welche im AMICUS als Hundehalter registriert sind, erhalten eine Rechnung.
Hunde müssen in AMICUS registriert sein
Nach dem 30. April 2023 wird zusätzlich eine Mahngebühr von 50 Franken auf nicht bezahlte Hundesteuern erhoben.
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein.
Die Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass die registrierten Daten stimmen und Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes umgehend in der Datenbank geändert werden.
Hundehalter, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar. Zusätzlich informiert die Gemeinde, dass vom 1. April bis 31. Juli des Jahres eine generelle Leinenpflicht im Wald gilt.