Wie die Gemeinde Egerkingen meldet, wurde am 17. Januar 2024 Umsetzung des Parkverbots auf der Höhenstrasse beschlossen. Die Beschwerdefrist beträgt zehn Tage.
Bahnhofsschild in Egerkingen.
Bahnhofsschild in Egerkingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Egerkingen hat am 17. Januar 2024 beschlossen, die Verkehrsmassnahme «Parkieren verboten (2.50)» mit beidseitigen Anfangs-, Wiederholungs- und Endetafeln (5.04 bis 5.06) auf der Höhenstrasse zwischen der Bachmattstrasse und der Abzweigung Steinenberg umzusetzen.

Der Plan kann während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung Egerkingen während der Schalterstunden eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert zehn Tagen seit der Veröffentlichung (Stand 25. Januar 2024) beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau Rötihof, in Solothurn die Beschwerde eingereicht werden.

Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn ein Kostenvorschuss von 500 Franken zu hinterlegen.

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