Egerkingen

Egerkingen erlässt neues Parkverbot auf Höhenstrasse

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Thal-Gäu,

Wie die Gemeinde Egerkingen meldet, wurde am 17. Januar 2024 Umsetzung des Parkverbots auf der Höhenstrasse beschlossen. Die Beschwerdefrist beträgt zehn Tage.

Bahnhofsschild in Egerkingen.
Bahnhofsschild in Egerkingen. - Nau.ch / Werner Rolli

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Egerkingen hat am 17. Januar 2024 beschlossen, die Verkehrsmassnahme «Parkieren verboten (2.50)» mit beidseitigen Anfangs-, Wiederholungs- und Endetafeln (5.04 bis 5.06) auf der Höhenstrasse zwischen der Bachmattstrasse und der Abzweigung Steinenberg umzusetzen.

Der Plan kann während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung Egerkingen während der Schalterstunden eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert zehn Tagen seit der Veröffentlichung (Stand 25. Januar 2024) beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau Rötihof, in Solothurn die Beschwerde eingereicht werden.

Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn ein Kostenvorschuss von 500 Franken zu hinterlegen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Betrug
230 Interaktionen
Bahnhof Baden AG
Alkohol Skipiste Promillegrenze
13 Interaktionen
Kafi Lutz

MEHR EGERKINGEN

Kollision in Egerkingen
4 Interaktionen
Egerkingen SO
Egerkingen Selbstunfall
1 Interaktionen
Egerkingen SO
Kantonspolizei Solothurn
6 Interaktionen
Egerkingen SO
Autobrand A2
17 Interaktionen
Egerkingen SO

MEHR AUS OLTEN

EHC Olten
Eishockey
Selbstunfall Oensingen
21 Interaktionen
Oensingen SO