Das Kantonsgericht Nidwalden hat einen 59-jährigen Stalker zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Es verhängte zudem eine Busse von 4000 Franken und Annäherungsverbot von 200 Metern.
Gefängnis
Das Innere eines Gefängnisses. (Symbolbild) - Keystone
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Das Gericht ordnete dem Mann eine stationäre therapeutische Massnahme an. Der Vollzug der Freiheitsstrafe werde zugunsten dieser Massnahme aufgeschoben, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteilsdispositiv hervorgeht. Die Busse sei zu bezahlen.

Das Gericht sprach den Mann unter anderem des Betrugs, der geringfügigen arglistigen Vermögensschädigung, der mehrfachen Drohung, der mehrfachen Nötigung und des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig. Die bereits ausgestandene Untersuchungshaft von 122 Tagen und des vorzeitigen Massnahmevollzugs werden ihm angerechnet.

Verschmähter Liebhaber wird zu Stalker

Der Mann hatte die Trennung von seiner Partnerin im Jahr 2016 schlecht verkraftet. Der Versuch, sie wiederzugewinnen, endete in einem mehrmonatigen Stalking, wofür er sich Ende März vor Gericht verantworten musste. Ein Strafbestand des Stalkings fehle zwar in der Schweiz, einzelne Handlungen könnten aber strafbar sein, wie die Staatsanwältin am Prozess sagte.

Mit dem Beziehungsende begann für die Ex-Partnerin eine Tortur, die sich über fast sechs Monate hinzog und sie teilweise in Todesangst versetzte, wie aus der Anklageschrift hervor geht. Die Frau erlitt einen Zusammenbruch und wurde krankgeschrieben. Die Staatsanwältin sprach am Prozess von einem Psychothriller, der zur Realität wurde.

Der verschmähte Liebhaber schickte seiner Verflossenen nicht nur Liebeserklärungen, Fotos aus gemeinsamen Tagen, Blumen und Schokolade, sondern auch Kondome und Psychopharmaka. Dazu kamen teilweise bis zu zwölf Emails pro Tag - meistens mit Liebeserklärungen, aber auch mit intimen Fotos und Bildern von zwei Grabsteinen und verbalen Drohungen.

Er lauerte ihr trotz Hausverbot und Verfügungen der Behörden an ihrem Wohn- und Arbeitsort sowie in der Öffentlichkeit auf. Zur Ortung montierte er einen GPS-Sender an ihr Auto.

Auch Verkehrsregeln verletzt

Weil er sie auch im Strassenverkehr mit seinem Auto oder seinem Töff bedrängte, ausbremste und verfolgte, muss er sich wegen mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln verantworten.

So sprach ihn das Gericht auch der mehrfachen vorsätzlichen groben Verletzung von Verkehrsregeln und der vorsätzlichen einfachen Verletzung von Verkehrsregeln schuldig.

Die Verteidigung forderte eine Geldstrafe, die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren unbedingt, eine stationäre Massnahme, 4000 Franken Busse sowie Kontakt- und Rayonverbote. Statt fünf Jahre forderte die Verteidigerin zudem für drei Jahre ein Kontakt- und ein Annäherungsverbot auf unter 200 Meter. Das Gericht legte die Dauer nun auf drei Jahre fest.

Der Mann wird zudem verpflichtet, seiner Ex-Partnerin einen Schadenersatz in der Höhe von 6700 Franken sowie eine Genugtuung von 4000 Franken zu bezahlen.

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