Nidau BE: Abfallgrundgebühr steigt erstmals seit 2004
In Nidau BE zahlen Haushalte ab 2027 statt 26 nun 38 Franken pro Jahr. Der Gemeinderat will so das Defizit der Spezialfinanzierung Abfall stoppen.

Die Spezialfinanzierung Abfall weist seit mehreren Jahren wiederkehrende Defizite auf. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, die öffentliche Abfallentsorgung sicherzustellen. Gemäss dem seit 1997 geltenden Umweltschutzgesetz (USG) sind die dadurch entstehenden Kosten nach dem Verursacherprinzip zu finanzieren.
Das bedeutet, dass die Kosten der Abfallentsorgung grundsätzlich von denjenigen zu tragen sind, welche sie verursachen. Die Grundgebühr der Stadt Nidau wurde letztmals an der Stadtratssitzung vom 16. September 2004 angepasst und ist seither unverändert geblieben. Aufgrund der bestehenden Unterdeckung der Spezialfinanzierung besteht nun unmittelbarer Handlungsbedarf.
Der Gemeinderat beschliesst deshalb, die Grundgebühr Abfall für das Jahr 2027 neu festzulegen. Alle Änderungen der Gebühren sind auf der Website der Stadt Nidau unter stadt-nidau.ch zu finden. Mit der Anpassung der Grundgebühr soll ein weiterer Anstieg der Unterdeckung der Spezialfinanzierung Abfall verhindert und die Finanzierung der öffentlichen Abfallentsorgung langfristig sichergestellt werden.











