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Nidau BE: Abfallgrundgebühr steigt erstmals seit 2004

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In Nidau BE zahlen Haushalte ab 2027 statt 26 nun 38 Franken pro Jahr. Der Gemeinderat will so das Defizit der Spezialfinanzierung Abfall stoppen.

Nidau BE
Französische Verwaltungsstelle des Amtes für Gemeinden und Raumordnung beim Schloss Nidau (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Spezialfinanzierung Abfall weist seit mehreren Jahren wiederkehrende Defizite auf. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, die öffentliche Abfallentsorgung sicherzustellen. Gemäss dem seit 1997 geltenden Umweltschutzgesetz (USG) sind die dadurch entstehenden Kosten nach dem Verursacherprinzip zu finanzieren.

Das bedeutet, dass die Kosten der Abfallentsorgung grundsätzlich von denjenigen zu tragen sind, welche sie verursachen.

Die Grundgebühr der Stadt Nidau wurde letztmals an der Stadtratssitzung vom 16. September 2004 angepasst und ist seither unverändert geblieben. Aufgrund der bestehenden Unterdeckung der Spezialfinanzierung besteht nun unmittelbarer Handlungsbedarf.

Der Gemeinderat beschliesst deshalb, die Grundgebühr Abfall für das Jahr 2027 gemäss nachfolgender Tabelle neu festzulegen.

Haushaltungen und Kleingewerbe mit geringem Kehrichtanfall, nach Einwohnergleichwerten: Gebührenrahmen 20 bis 50, bisher 26, neu 38 Franken
Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, nach Betriebs- und Lagerflächen – bis 100 m2: Rahmen 100 bis 500, bisher 260, neu 300
bis 500 m2: Rahmen 200 bis 1'000, bisher 650, neu 800
über 500 m2: Rahmen 400 bis 2'000, bisher 1'300, neu 1'600

Mit der Anpassung der Grundgebühr soll ein weiterer Anstieg der Unterdeckung der Spezialfinanzierung Abfall verhindert und die Finanzierung der öffentlichen Abfallentsorgung langfristig sichergestellt werden.

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