Gemeinderat Nidau unterstützt Petition für Badestege
Wie die Stadt Nidau schreibt, hat der Gemeinderat die Petition zur Schaffung von Badestegen geprüft und eine Voranfrage an den Kanton Bern gerichtet.

Der Gemeinderat beantwortet die am 24. Januar 2024 eingereichte Petition mit 848 Unterschriften «Der Fluss gehört allen – Schaffung von Badestegen».
Nach Artikel 43 der Stadtordnung von Nidau hat jede Person das Recht, Petitionen an den Gemeinderat zu richten.
Die zuständige Behörde prüft und beantwortet die Petition innerhalb von sechs Monaten.
Der Gemeinderat hält fest, dass er die Petition begrüsst und dem darin geäusserten Anliegen gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt ist.
Eigentumsverhältnisse der Gewässer
Der Kanton Bern ist Eigentümer der Zihl, des Nidau-Büren-Kanals und der dazugehörigen Uferbereiche.
Aus diesem Grund hat die Stadt Nidau eine Voranfrage zur Begutachtung und Beurteilung an die betroffenen Amtsstellen gerichtet.
Mit der Voranfrage soll in einem ersten Schritt geklärt werden, ob die Schaffung von zusätzlichen Badestegen möglich ist.
Sobald die koordinierte Antwort auf die eingereichte Voranfrage vorliegt, wird der Gemeinderat das weitere Vorgehen beraten und kommunizieren.










