Die baurechtliche Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» von Nidau wurde geringfügig verändert und liegt seit 3. Mai 2022 zum dritten Mal öffentlich auf.
Die Hauptstrasse in der Gemeinde Nidau.
Die Hauptstrasse in der Gemeinde Nidau. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Wie die Gemeinde Nidau mitteilt, hat der Stadtrat die baurechtliche Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» im November 2021 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet. Nachdem das Referendum nicht ergriffen wurde, reichte die Stadt Nidau die Unterlagen dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung ein.

Im Rahmen des Genehmigungsprozesses hat das AGR formelle Änderungen und Ergänzungen am Teilbaureglement angebracht, die eine erneute öffentliche Auflage notwendig machen.

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderungen am Teilbaureglement der baurechtlichen Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» im geringfügigen Verfahren gemäss kantonaler Bauverordnung vorzunehmen, und hat es am 3. Mai 2022 zuhanden der 3. Öffentlichen Auflage verabschiedet.

Gleichzeitig hält der Gemeinderat fest, dass es sich bei den geringfügigen Änderungen um rein formelle Anpassungen handelt.

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