Bernische Staatsanwaltschaft sistiert im Falle Abu Ramadans
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Im Fall des «Hasspredigers» Abu Ramadan bleibt rätselhaft, wer vertrauliche Dokumente an die Medien weiterleitete. Die Strafanzeige der Stadt Nidau hat einstweilen keine Folgen, wie der Gemeinderat am Mittwoch mitteilte. Die bernische Staatsanwaltschaft hat das Verfahren mangels konkreter Hinweise auf eine mögliche Täterschaft sistiert. Der Nidauer Gemeinderat hatte die Strafanzeige Ende 2017 eingereicht. Er wollte herausfinden, wie vertrauliche Daten und Dokumente aus dem Dossier Abu Ramadan an die Öffentlichkeit gelangen konnten. Die Staatsanwaltschaft analysierte den Mailverkehr der Stadtverwaltung, und sie befragte sowohl die Abteilungsleiterin der Sozialen Dienste als auch Medienschaffende. Konkrete Hinweise auf die Täterschaft fand sie aber nicht. Der Nidauer Gemeinderat verweist darauf, dass ein grosser Kreis an aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern Zugang zu den vertraulichen Informationen hatte. Verschiedene Medien hatten im Sommer 2017 berichtet, der Vorbeter habe in einer Bieler Moschee auf Arabisch gegen Andersgläubige gehetzt. Abu Ramadan wies die Vorwürfe zurück. Der Libyer kam 1998 in die Schweiz. In Nidau bezog er Medienberichten zufolge von 2004 bis Anfang 2017 Sozialhilfe. Im Sommer 2017 entzog ihm das Bundesverwaltungsgericht den Asylstatus, weil er innert vier Jahren mindestens zwölfmal in sein Heimatland reiste. Das Urteil betraf aber nicht Ramadans Niederlassungsbewilligung.

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