In Neuhausen am Rheinfal herrscht nun ein Verbot von Wohnungsbau auf dem Areal Schindlergut nach einem Wegzug des Altersheims Schindlergut.
Einfahrt ins Dorf bei Neuhausen am Rheinfall.
Einfahrt ins Dorf bei Neuhausen am Rheinfall. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 31. Mai 2022 neben dem Bericht und Antrag zum Gegenvorschlag zur Burgunpark-Initiative auch den Bericht zur Kenntnisnahme betreffend Areal Schindlergut nach einem Wegzug des Altersheims Schindlergut verabschiedet.

Sofern der Einwohnerrat und der Souverän dem Gegenvorschlag zustimmen, wird das Altersheim Schindlergut auf die Burgunwiese ziehen, und das Areal Schindlergut kann einer neuen Nutzung zugeführt werden. Das Areal Schindlergut mit einer Fläche von 14'581 Quadratmetern stellt einen wichtigen Pfeiler in der Frei- und Grünraumstrategie der Gemeinde dar.

Das Areal soll deshalb weder an einen Dritten verkauft noch überbaut werden. Um sicherzustellen, dass in dieser Generation auf dem Areal keine Wohnbauten erstellt werden können, wird der Gemeinderat im Grundbuch eine Dienstbarkeit eintragen lassen. Mit dieser Dienstbarkeit soll Wohnungsbau auf dem Areal Schindlergut (GB Nr. 700) während 25 Jahren verboten werden.

Partizipativer Prozess mit Bevölkerung soll Nutzung definieren

Das Areal soll nach dem Wegzug des Altersheims den Einwohnern der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall als Frei- und/oder Grünraum zur Verfügung stehen. Aufgrund der grossen Fläche des Areals sind verschiedene Nutzungsmöglichkeiten vorstellbar. Die Nutzung, der Anteil Frei- und Grünraum, die Ausgestaltung sowie allfällige Infrastrukturbauten sollen in einem partizipativen Prozess mit der Bevölkerung erarbeitet werden.

Dabei sind vielfältige Nutzungen wie etwa Erholung, Spielplätze, Petanque-Spiel, Pump Track-Anlage etc. denkbar. Über die definitive Ausgestaltung und die Kosten wird der Einwohnerrat respektive das Volk in einer späteren Volksabstimmung entscheiden können.

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