Leinenpflicht für Hunde im Neuhauser Wald während Brutzeit

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Wie die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall mitteilt, sind zur Brut- und Setzzeit der Wildtiere vom 15. April bis 30. Juni Hunde im Neuhauser Wald anzuleinen.

Neuhausen am Rheinfall
Dorfmitte in der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Ab dem 15. April bis zum 30. Juni beginnt die jährliche Brut- und Setzzeit der Wildtiere auch im Neuhauser Wald.

Gemäss Paragraf 13 Absatz zwei der Naturschutzverordnung des Kantons Schaffhausen sind Hunde während dieser Zeit im Wald und in dessen unmittelbarer Nähe an der Leine zu führen.

Die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall bittet alle Hundehalter, diese Vorschrift zu beachten, um die Wildtiere und ihren Nachwuchs zu schützen.

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