Wie die Gemeinde Arlesheim mitteilt, gilt während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli in Waldesnähe die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.
Blick auf den Dom und den Dorfkern Arlesheim.
Blick auf den Dom und den Dorfkern Arlesheim. - Nau.ch / Werner Rolli
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Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen.

Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.

Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll auf störende Aktivitäten in sensiblen Bereichen insbesondere während der Dämmerung und in der Nacht möglichst verzichtet werden.

Waldbesucher werden gebeten, die Wege nicht zu verlassen

Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz. Die jungen Blumen, Kräuter und Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich.

Die Waldbesucher werden deshalb gebeten, auf den Wegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen.

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