Die bis im Sommer 2020 von der Gemeinde genutzte Asylunterkunft am Kägenhofweg 2–4 in Reinach wird vom Staatssekretariat für Migration SEM weiter genutzt.
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Ein Zimmer in einer Asylunterkunft. (Symbolbild) - Keystone
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Im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus benötigt das SEM kurzfristig zusätzliche Unterbringungsplätze für Asylsuchende in Bundesunterkünften. Nur so lassen sich die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit zum Mindestabstand auch in den Unterbringungsstrukturen für Asylsuchende schweizweit umsetzen.

In der bis anhin von der Gemeinde Reinach als Asylunterkunft betriebenen Liegenschaft am Kägenhofweg 2–4 sind derzeit die notwendigen Vorbereitungsarbeiten im Gange, damit das Asylzentrum unter Bundesregie in wenigen Wochen in Betrieb genommen werden kann. Um die Massnahmen zum Schutz vor einer Covid-19-Infektion einzuhalten, werden in Reinach vorerst nur 25 der insgesamt 50 vorhandenen Unterbringungsplätze genutzt.

Das Bundesasylzentrum am Kägenhofweg soll je nach der pandemischen Lageentwicklung und allgemeinen Situation im Asylbereich mindestens für einige Monate genutzt werden. Eine dauerhafte Nutzung des Gebäudes als reguläres Bundesasylzentrum ist nicht geplant und an diesem Standort auch nicht möglich.

Das Bundesasylzentrum wird gemäss dem bewährten Betriebskonzept des SEM geführt, das schweizweit in allen Bundesasylzentren gilt. Für die Betreuung und Sicherheit im Asylzentrum beauftragt das SEM erfahrene externe Dienstleister.

Wie in allen Bundesasylzentren werden auch in Reinach die geltenden Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus umgesetzt: Bei der Unterbringung und Betreuung wird strikt auf die Einhaltung der Distanzregeln sowie der Verhaltens- und Hygienemassnahmen geachtet. Die Asylsuchenden werden im persönlichen Gespräch und mittels übersetzten Informationsmaterialien auf die geltenden Massnahmen hingewiesen.

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