Neue Nutzungsregelung für das Hallenbad und die Turnhallen Muttenz
Aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 14. April 2021 ist die Nutzung des Hallenbads zwar wieder erlaubt, allerdings nur mit massiven Einschränkungen.

Neben dem Schulunterricht können die gebuchten Trainings und Kurse zu eingeschränkten Zeiten stattfinden. Nur an den Wochenenden steht das Hallenbad der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Die maximale Hallenbadbelegung beträgt 15 Personen. Wenn mehr als ein Kurs bzw. Training gleichzeitig stattfindet, müssen die Verantwortlichen ihre Teilnehmerzahl entsprechend anpassen. Dies kann in gegenseitiger Absprache oder auf Anweisung der Bauverwaltung erfolgen.
Sofern sich ausschliesslich Kinder und Jugendliche bis Jahrgang 2001 im Hallenbad aufhalten, gilt diese Einschränkung nicht. Falls es sich während der Hallenbadöffnung für die Öffentlichkeit als erforderlich erweist, kann das Hallenbadpersonal die Benützungszeit auf eine Stunde pro Person beschränken.