Wie die Gemeinde Münchenstein informiert, übernimmt ab 1. Januar 2024 die kantonale Steuerverwaltung Basel-Landschaft den Bezug der Gemeindesteuer.
Altes Gemeindehaus an der Hauptstrasse des Eingangs von Münchenstein.
Altes Gemeindehaus an der Hauptstrasse des Eingangs von Münchenstein. - Nau.ch / Werner Rolli
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Per 1. Januar 2024 erfolgt der Bezug der Gemeindesteuer, der Kirchensteuer sowie der Feuerwehrersatzabgabe durch die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft, was dem Entscheid der Gemeindeversammlung vom 27. September 2023 entspricht.

Demnach ist die kantonale Steuerverwaltung für die Rechnungsstellung wie auch das Inkasso der Gemeindesteuern ab dem Steuerjahr 2024 zuständig.

Für die Gemeindesteuerrechnungen und das Inkasso bis und mit dem Steuerjahr 2023 ist weiterhin die Finanzabteilung der Gemeindeverwaltung Münchenstein zuständig.

Eine wichtige Neuerung betrifft die provisorische Gemeindesteuerrechnung 2024 (Vorausrechnung): Diese wird erstmalig zusammen mit der Staatssteuervorausrechnung durch die kantonale Steuerverwaltung verschickt und ist per 30. September 2024 zur Zahlung fällig – analog der Fälligkeit der Staatssteuern.

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