Wie die Gemeinde Münchenstein berichtet, schafft die Gemeinde eine Hundefreilaufzone, um die Leinenpflicht für Hunde verträglicher zu gestallten.
Der Park im Grünen in Münchenstein.
Der Park im Grünen in Münchenstein. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Anfang April beginnt die Hauptsetz- und Brutzeit der im Wald lebenden Tiere und Vögel. Das kantonale Jagdgesetz und das kommunale Reglement über die Hundehaltung schreiben für die Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und an den Waldsäumen einen generellen Leinenzwang für Hunde vor. Das Birsufer ist beidseitig als Waldzone deklariert, weshalb auch dort der Leinenzwang seine Gültigkeit hat. In den mit Schildern ausgewiesenen Wildruhezonen herrscht generell das ganze Jahr hindurch die Leinenpflicht.

Gemäss Reglement über die Hundehaltung der Einwohnergemeinde Münchenstein § 11 können nachlässigen Hundehaltern Bussen auferlegt werden. In Anbetracht dieser Einschränkungen bietet die Gemeinde Münchenstein in der Umgebung der Stiftung Hofmatt beziehungsweise der Welschmatt während der Phase der Leinenpflicht provisorisch neu eine eingezäunte Hundefreilaufzone, auf der sich die Vierbeiner ohne Leine frei bewegen können.

Die Grenzen der Zone sind auf Plakaten im direkten Umfeld des Areals ersichtlich. Die Freilaufzone soll mitunter dazu beitragen, allfällige Störungen andernorts zu reduzieren und den Hunden gleichwohl soziale Kontakte zu ermöglichen. Selbstverständlich sind Hundehalter auch in der Freilaufzone dazu verpflichtet, die Verunreinigungen ihrer Tiere aufzunehmen und in den dafür vorgesehenen Robidog-Behältern zu entsorgen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Münchenstein