Münchenstein ist im Hinblick auf die Vogelgrippe weiterhin unter Beobachtung. Die Massnahmen zur Eindämmung der Seuche werden bis zum 15. März 2022 verlängert.
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Luftaufnahme von der Gemeinde Münchenstein BL. - Gemeinde Münchenstein
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Seit einem bestätigten Fall der Vogelgrippe, auch bekannt als Aviäre Influenza, in einem Geflügelbetrieb im Zürcher Unterland Ende November 2021 gelten schweizweit die vorbeugenden Massnahmen zu deren Eindämmung. Wie die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft mitteilt, wurden die Bekämpfungsmassnahmen in Zürich mittlerweile für beendet erklärt.

Aufgrund des aktuellen Seuchengeschehens im angrenzenden Ausland bleibt die Gefahr der Einschleppung der Vogelgrippe allerdings weiterhin bestehen. Deshalb hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Absprache mit den kantonalen Veterinärdiensten beschlossen, die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe bis am 15. März 2022 zu verlängern.

Münchenstein fällt in das Kontroll- und Beobachtungsgebiet

Dies hat zur Auswirkung dass die Uferstreifen des Rheins in einem Abstand von ein beziehungsweise drei Kilometern weiterhin als sogenannte Kontroll- und Beobachtungsgebiete gelten. Im Baselbiet betrifft dies auch die Gemeinde Münchenstein sowie die Gemeinden Allschwil, Augst, Binningen, Birsfelden, Füllinsdorf, Giebenach, Muttenz und Pratteln.

Geflügelhalter haben strikte Hygiene einzuhalten

Jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln ist unbedingt zu vermeiden. Die Geflügelhalter sind weiterhin dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmassnahmen strikt einzuhalten und allfällige Krankheitssymptome unverzüglich ihrem Bestandestierarzt zu melden. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Kantons Basel-Landschaft zu finden.

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