Wie die Gemeinde Birsfelden meldet, sind Grundeigentümer dafür zuständig, dass öffentliche Fusswege längs ihrer Grundstücke im Winter gefahrlos begehbar sind.
Birsfelden
Die Hauptstrasse von Birsfelden BL. - Screenshot Google Maps
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Aufgrund des Polizeireglementes der Gemeinde Birsfelden sind die Anstösser, das heisst Grundeigentümer oder deren Beauftragte, dafür verantwortlich, dass Trottoirs und öffentliche Fusswege längs ihrer Grundstücke bei Schneefall und Glatteis gefahrlos begangen werden können.

Bei Schneefall ist entlang der Parzellengrenzen auf öffentlichen Trottoirs oder Fusswegen ein Streifen von mindestens einem Meter Breite von Schnee zu räumen und mit Taumittel, Splitt oder gleichwertigem Material zu bestreuen.

Zugänge zu Depots von Kehrichtcontainern und –säcken sind ebenfalls freizuhalten.

Weggeräumter Schnee ist auf dem Trottoir längs des Randsteines zu deponieren.

Trottoirs und Fusswege sind von Eis freizuhalten

Es ist darauf zu achten, dass Strassenschalen und Entwässerungsschächte frei bleiben.

Verunreinigter Schnee soll nicht in Rabatten oder Baumscheiben deponiert werden.

Bei Glatteis ist das Trottoir oder der Fussweg mit Splitt, Taumittel oder gleichwertigem Material abzustreuen.

Bei Tauwetter ist das Trottoir oder der Fussweg von Eis zu befreien.

Splittdepots stehen zur Verfügung

Splitt kann aus den von der Abteilung Betriebsunterhalt (BU) aufgestellten 14 Streugutbehältern entnommen werden.

Die Streuarbeiten sollten, falls Schneefall oder Glatteis während der Nacht auftreten, bis 7.30 Uhr durchgeführt sein (während des Tages soweit erforderlich).

Je früher Schnee und Eis bekämpft werden, desto geringer ist der Arbeitsaufwand.

Der Winterdienst Birsfelden ist für die Schneeräumung zuständig

Bei Schneefall und Glatteis ist zur Aufrechterhaltung des Verkehrs der Strassendienst der Gemeinde für die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung zuständig.

An besonders gefährdeten Stellen werden bei Glatteis Taumittel eingesetzt.

Dies betrifft vor allem die Routen der AAGL-Busse, das Hafenareal, Sammelstrassen und öffentliche Treppenanlagen.

In der Gemeinde Birsfelden gilt generell ein reduzierter Winterdienst, was insbesondere die Quartierstrassen betrifft.

Parkierte Fahrzeuge dürfen den Winterdienst nicht behindern

Parkierte Fahrzeuge behindern die Schneeräumung und Eisbekämpfung.

Deshalb soll wenn immer möglich der Wagen auf den privaten Abstellplatz geparkt werden.

Somit wird den Winterdienstequipen das Durchkommen mit dem Schneepflug erleichtert.

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