Wie die Gemeinde Muttenz informiert, stehen die Parkflächen neu in der weissen Zone noch maximal drei Stunden gebührenfrei zur Verfügung.
Die Hauptstrasse in der Gemeinde Muttenz.
Die Hauptstrasse in der Gemeinde Muttenz. - Nau.ch / Werner Rolli
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Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Gemeinde Muttenz ist das Parkieren auf den öffentlichen Parkplätzen seit 1. Juni 2023 gebührenpflichtig.

Neu stehen die Parkflächen in der weissen Zone noch maximal drei Stunden gebührenfrei zur Verfügung.

Die Ankunftszeit muss neu analog der blauen Zone mit der Parkscheibe deklariert werden.

Möchte man das Fahrzeug länger abstellen, so muss eine Tageskarte oder Halbtageskarte bezogen werden mittels Online-Tool.

Alle Parkkarten gelten für alle öffentlichen Parkflächen

Die Bewirtschaftungsmassnahmen gelten per sofort von Montag bis Samstag jeweils von 7 bis 19 Uhr.

Ausserhalb dieser Zeiten können Fahrzeuge zeitlich unbeschränkt abgestellt werden. Dabei ist die Regelung in Bezug auf das Nachtparken zu berücksichtigen.

Alle Parkkarten gelten für alle öffentlichen Parkflächen (weisse und blaue Zone), ausgenommen sind die Parkflächen in der Hauptstrasse und die Parkflächen mit Parkuhren.

Die Parkkarten werden online bezogen

Einwohner, Wochenaufenthalter, ortsansässige Unternehmen sowie Angestellte eines ortsansässigen Unternehmens können eine Einwohnerparkkarte oder eine Angestelltenparkarte beziehen.

Für den Bezug der neuen Einwohner- beziehungsweise Angestelltenparkkarte kann man sich auch über die Website der Gemeinde Muttenz mittels Online-Tool registrieren.

Es werden keine physischen Parkkarten mehr abgegeben, welche hinter die Windschutzscheibe gelegt werden müssen.

Kontrollschild wird automatisch mit dem System abgeglichen

Mit der Registrierung und dem Ausstellen der Bewilligung werden die Fahrzeugdaten im System erfasst und bei einer Kontrolle durch die Gemeindepolizei wird das Kontrollschild automatisch mit dem System abgeglichen.

So erhält die Gemeindepolizei Auskunft darüber, ob eine gültige Bewilligung vorhanden ist. Fahrzeuge ohne gültige Parkkarte werden gebüsst.

Die Antragsstellung hat grundsätzlich online zu erfolgen. In Ausnahmefällen können Parkkarten am Schalter des Stadtbüros oder bei der Gemeindepolizei beantragt beziehungsweise bezogen werden.

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