Birsfelden: Betretungsverbot für Unterlauf der Birs
Wie die Gemeinde Birsfelden informiert, gilt ab 19. Juli 2022 ein absolutes Feuerverbot im Wald sowie ein Bade- und Betretungsverbot am Unterlauf der Birs.

Weil es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind wie in den Vorjahren um diese Zeit die Wasserstände in Bächen und Flüssen tief und die Böden im Wald sowie auf den Feldern sehr trocken. Es ist weiterhin kein Niederschlag in Sicht. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4 (gross). Deshalb hat der Kantonale Führungsstab ab morgen, Dienstag, 19. Juli 2022, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen.
Wasserentnahmen sind nicht mehr erlaubt
Die Gemeinde Birsfelden informiert, dass aufgrund der tiefen Grundwasserstände und dem fehlenden Niederschlag damit zu rechnen ist, dass in den nächsten Tagen diverse weitere Gewässer teilweise oder ganz trockenfallen werden und Fische in tiefere Stellen anderer Gewässer umgesiedelt werden müssen.
Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit nur noch in der Birs und im Rhein möglich. In den übrigen Gewässern ist die Wasserführung in der Regel bereits zu tief. Achtung: Wasserentnahmen für den sogenannten Gemeingebrauch sind aktuell nicht mehr erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne. Widerhandlungen sind strafbar und können geahndet werden.
Badeverbot für Mensch und Tier
Um den Stress für die Fische zu minimieren und einem Fischsterben vorzubeugen, hat das Amt für Wald beider Basel in enger Abstimmung mit den Behörden von Basel-Stadt am Unterlauf der Birs ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier verfügt. Das Befahren des Flusses mit Wasserfahrzeugen und Ähnlichem ist ebenfalls zu unterlassen. Dieses gilt ab Dienstag, 19. Juli 2022 , 8 Uhr. Fehlbare werden verzeigt, die entsprechenden Zonen (Redingbrücke bis Birsmündung) werden abgesperrt.