Wie die Gemeinde Birsfelden mitteilt, sind die Einwohner am 15. Juni 2023 im Feuerwehrdepot in Birsfelden zur obligatorischen Feuerwehr-Rekrutierung aufgeboten.
Das neue Gemeindehaus an der Hauptstrasse in Birsfelden.
Das neue Gemeindehaus an der Hauptstrasse in Birsfelden. - Nau.ch / Werner Rolli
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Gemäss §5 Abschnitt eins und zwei des Feuerwehrreglements sind alle Einwohner vom 21. bis 45. Altersjahr feuerwehrdienstpflichtig.

Alle Einwohner des Jahrgangs 2003 sowie die Neuzuzüger der Jahrgänge 2002 bis 1988 (Zuzugsdatum zwischen 1. Juni 2022 und 31. Mai 2023) sind deshalb am Donnerstag, 15. Juni 2023, von 19.30 bis 21 Uhr im Feuerwehrdepot in Birsfelden zur obligatorischen Feuerwehr-Rekrutierung aufgeboten.

Das Erscheinen an der Rekrutierung ist obligatorisch. Sollte man dem Aufgebot keine Folge leisten können, muss man sich abmelden.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann der Gemeinderat gemäss §16 Abschnitt eins Feuerwehrreglement eine Busse aussprechen.

Konsequenzen bei unentschuldigtem Fehlen

Begründete Entschuldigungen richtet man bis spätestens zehn Tage vor der Rekrutierung schriftlich per E-Mail oder per Post an die Einwohnergemeinde Birsfelden Abteilung Sicherheit & Rettung.

Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.

Fehlt man am obligatorischen Rekrutierungsanlass unentschuldigt, kann dies eine provisorische Bussenverfügung respektive einen Strafbefehl des Gemeinderates zur Folge haben.

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