Betretungsverbot am Unterlauf der Birs in Birsfelden
Wie die Gemeinde Birsfelden mitteilt, wurde am Unterlauf der Birs ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier verfügt. Fischen ist auch verboten.

Der tiefe Wasserstand in Bächen und Flüssen führt in Verbindung mit den steigenden Wassertemperaturen im Rhein zu einer Fischmigration im kühlen- und sauerstoffhaltigen Unterlauf der Birs.
Wo vorhanden, ziehen sie sich in die wenigen, noch verbliebenen tieferen Stellen zurück.
Die hohe Fischkonzentration führt bei den vom Aussterben bedrohten Nasen, Äschen und Junglachsen zu einem Dichtestress.
Mit einer Entspannung der Situation ist trotz der vorhergesagten Gewitter nicht zu rechnen.
Das Baden und Fischen im Rhein bleibt erlaubt
Angesichts der anhaltenden tiefen Wasserstände ist die Fischfauna einem hohen Stress ausgesetzt.
Die tiefen, kühleren Gewässerabschnitte sind die derzeit einzigen Refugien, um das Überleben sicherzustellen.
Um das Überleben gefährdeter Fische zu ermöglichen, beschliesst die Fischereibehörde des Kantons Basel- Landschaft daher, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen in Basel-Stadt und mit der Einwohnergemeinde Birsfelden, ein sofortiges Betretungsverbot der Birs an den signalisierten Stellen zwischen der Birsmündung und der Redingbrücke.
Das Betretungsverbot gilt für Menschen und Hunde. Ausdrücklich erlaubt bleibt das Baden und Fischen im Rhein sowie ausserhalb der definierten und signalisierten Birsabschnitte.
Fischerei- sowie Bade- und Betretungsverbot der Birs
Zum Schutz der bedrohten Fischarten gilt für den Abschnitt der Birs zwischen der Birsmündung in den Rhein und der Redingbrücke ab Freitag, 21. Juli 2023, 12 Uhr, ein Fischerei- sowie ein Bade- und Betretungsverbot.
Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere und bis auf Widerruf. Es umfasst ebenfalls das Befahren, beispielsweise mit Booten, Standup-Paddels oder Schlauchbooten.
Zum Schutz der bedrohten Fischarten gilt zudem für den Abschnitt der Birs zwischen der Brücke beim Restaurant Crazy Horse bis zum Kraftwerk Neue Welt (inklusive Wehrkolk), sowie zwischen der Trambrücke in der Hofmatt und der Heiligholzbrücke in Münchenstein ab Freitag, 21. Juli 2023, 12 Uhr ein Fischerei- sowie ein Bade- und Betretungsverbot.
Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit nur noch in der Birs, im Rhein und im Unterlauf der Ergolz möglich. In übrigen Gewässern ist die Wasserführung in der Regel bereits zu tief.
Die Waldbrandgefahr ist wieder erheblich
Widerhandlungen sind strafbar und können geahndet werden. Allgemein rufen die Behörden zum sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser auf.
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell wieder erheblich (Waldbrandgefahrenstufe drei).
Grillfeuer soll man nur in bestehenden Feuerstellen entfachen, das Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
Die Gewitter in den vergangenen Tagen mit lokal unterschiedlichen Niederschlägen haben wenig Wirkung erzielt, weil die Böden durch das warme Wetter und den steten Biswind sehr trocken sind.
Bevölkerung wird zum vorsichtigen Umgang mit Feuer aufgerufen
Im Wald ist die Bodenvegetation vielerorts noch frisch, was die Brandentstehung und Feuerausbreitung hemmt.
Wo die Waldbestände aber offener sind oder an sonnigen Hanglagen, nimmt dieser Effekt ab.
Das Amt für Wald beider Basel ruft die Bevölkerung deshalb weiterhin zum vorsichtigen Umgang mit Feuer auf.