Münchenstein

Aufhebung von Grabstätten auf dem Friedhof Münchenstein

Nau.ch Lokal
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Muttenz,

Auf dem Friedhof Münchenstein werden alle Gräber aus dem Jahr 2000 aufgehoben. Angehörige sollen diese bis Ende Januar 2026 selbstständig räumen.

Der Friedhof und die Dorfkirche St. Bartholomäus in Münchenstein.
Der Friedhof und die Dorfkirche St. Bartholomäus in Münchenstein. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Münchenstein mitteilt, werden infolge Erreichung der reglementarischen Ruhezeit auf dem Friedhof Münchenstein alle Gräber aus dem Jahr 2000 aufgehoben. Die Angehörigen werden ersucht, allfällige Grabpflegeaufträge bei ihrem Gartenbauunternehmen per 31. Dezember 2025 zu kündigen.

Dies betrifft nur Gräber, die nicht durch die Friedhofgärtnerei, sondern durch Angehörige gepflegt werden. Alle Gräber müssen bis Ende Januar 2026 abgeräumt sein.

Erfolgt die Abräumung durch die Angehörigen nicht innert der angegebenen Frist, nimmt der Gemeinderat als Aufsichtsbehörde an, dass über die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine, Anpflanzungen et cetera verfügt werden kann.

Die Abräumung erfolgt in diesem Fall kostenlos durch die Friedhofgärtnerei der Gemeinde. Auskunft erteilt das Friedhofspersonal persönlich oder das Sekretariat des Werkhofs telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 11.30 Uhr.

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