Auf dem Friedhof Muttenz stehen Gräberaufhebungen an
Wie die Gemeinde Muttenz angibt, müssen nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von mindestens 20 Jahren 84 Gräber bis zum 31. Dezember 2023 aufgehoben werden.

Im Jahr 2023 endet bei 84 Gräbern die reglementarische Belegungsdauer von 20 Jahren.
Es handelt sich um 26 Sarg-Reihengräber, 26 Urnen-Reihengräber, 21 Urnen-Wandnischen, zehn Urnen-Wandplattengräber und einem Kindergrab.
Diese 84 Gräber sind per 31. Dezember 2023 aufzuheben.
Die Kontaktpersonen werden nach Möglichkeit persönlich angeschrieben und über die Grabaufhebung orientiert.
Veröffentlichung in amtlichen Publikationen
Bei den aufzuhebenden Gräbern werden Hinweisschilder angebracht.
Ausserdem erfolgt eine Publikation im Muttenzer Amtsanzeiger vom 22. September 2023 und im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft.










